Der Abschluss von Nutzungsverträgen und die Ausstellung von Chips zur Nutzung im Rahmen der AutoPASS-Kooperation) sind nur den Ausstellergesellschaften gestattet.

Ausstellergesellschaften

* Gilt nur für Fahrzeuge mit einem Leasing- oder Verwaltungsvertrag mit LeasePlan

Haben Sie keinen AutoPASS-Vertrag oder bei Fragen zur Zahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an eine Mautgesellschaft:

 

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