AutoPASS-Chip-Pflicht (Maut-Chip) für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t
Um ein gewerblich genutztes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in Norwegen fahren zu dürfen, brauchen Sie einen AutoPASS-Chip und einen dazugehörigen Nutzungsvertrag.
Wo kann ich einen AutoPASS-Chip erwerben bzw. einen Nutzungsvertrag abschließen?
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können einen Nutzungsvertrag direkt mit einer der Gesellschaften, die AutoPASS-Chips ausstellt, im Internet abschließen. Drücken Sie hierzu auf den Link Ausstellergesellschaft kontaktieren | AutoPASS. Danach bekommen Sie den AutoPASS-Chip per Post nach Hause zugesendet.
- Bei der Einreise nach Norwegen können Sie den AutoPASS-Chip entweder am Zoll (Landesgrenze) oder auf einer der Fähren erwerben.
Schließen Sie danach bei SkyttelPASS einen Vertrag ab, damit der AutoPASS-Chip gültig wird.
Sie haben folgende Möglichkeiten zu SkyttelPASS Kontakt aufzunehmen:
- Homepage: Obligatorisk bombrikke - Informasjon | Obligatorisk brikke
- Telefon: +47 / 55 30 00 30
- E-Mail:
Information zum obligatorischen Maut-Chip für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t
Alle norwegischen und ausländischen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, die gewerblich genutzt werden und auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, müssen mit einem AutoPASS-Chip inkl. dem dazugehörigen Nutzungsvertrag ausgestattet sein. Dazu gehören Fahrzeuge, die auf ein
- Unternehmen
- Behörde
zugelassen sind, oder
- anderweitig zu gewerblichen Zwecken genutzt werden
Auf Privatpersonen zugelassene Fahrzeuge besteht eine AutoPASS-Chip-Pflicht, wenn diese zu Geschäftstätigkeiten genutzt werden, wie:
- den landwirtschaftlichen Betrieb
- im Auftrag für den Arbeitsgeber
- andere gewerbliche Nutzung
Der AutoPASS-Chip ist nicht zwingend notwendig für:
- Fahrzeuge, die auf Privatpersonen zugelassen sind und nur für den privaten Zweck genutzt werden, z.B.: Wohnwagen/Wohnmobile, Traktoren
- Kraftfahrzeuge, die zu dem NATO-Hauptquartier gehören, sowohl für Kraftfahrzeuge von ausländische NATO-Streitkräften und vom Streitkräfte-Verbund ’Partnerschaft für den Frieden‘.
- Kraftfahrzeuge, des norwegischen Militärs (Forsvaret)
Weitere Informationen zur Gültigkeit des AutoPASS-Chips
Das Autokennzeichen und die Registrierungsnummer des AutoPass-Chips sind an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Wird der AutoPASS-Chip auf ein anderes Fahrzeug übertragen, muss der Vertrag dementsprechend abgeändert werden. Ist der Vertrag nicht gültig oder die Registrierungsnummer des AutoPASS-Chips stimmt mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges nicht überein, wird bei Kontrolle eine Gebühr fällig.
Gesetzliche Grundlagen zum AutoPASS-Chip sind:
Kravet om obligatorisk brikke er hjemlet i Lov 18. juni 1965 nr.4 om vegtrafikk § 13, § 31 og § 31a og Forskrift om krav til bruk av elektronisk betalingsenhet i motorvogner over 3,5 tonn (Lovdata).