Um ein gewerblich genutztes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in Norwegen fahren zu dürfen, brauchen Sie einen AutoPASS-Chip und einen dazugehörigen Nutzungsvertrag. 

Wo kann ich einen AutoPASS-Chip erwerben bzw. einen Nutzungsvertrag abschließen? 

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie können einen Nutzungsvertrag direkt mit einer der Gesellschaften, die AutoPASS-Chips ausstellt,  im Internet abschließen. Drücken Sie hierzu auf den Link  Ausstellergesellschaft kontaktieren | AutoPASS. Danach bekommen Sie den AutoPASS-Chip per Post nach Hause zugesendet.
  • Bei der Einreise nach Norwegen können Sie den AutoPASS-Chip entweder am Zoll (Landesgrenze) oder auf einer der Fähren erwerben. 
    Schließen Sie danach bei SkyttelPASS einen Vertrag ab, damit der AutoPASS-Chip gültig wird.

Sie haben folgende Möglichkeiten zu SkyttelPASS Kontakt aufzunehmen:

Information zum obligatorischen Maut-Chip für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t

Alle norwegischen und ausländischen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, die gewerblich genutzt werden und auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, müssen mit einem AutoPASS-Chip inkl. dem dazugehörigen Nutzungsvertrag ausgestattet sein. Dazu gehören Fahrzeuge, die auf ein 

  • Unternehmen  
  • Behörde 

zugelassen sind, oder

  • anderweitig zu gewerblichen Zwecken genutzt werden

Auf Privatpersonen zugelassene Fahrzeuge besteht eine AutoPASS-Chip-Pflicht, wenn diese zu Geschäftstätigkeiten genutzt werden, wie:

  • den landwirtschaftlichen Betrieb
  • im Auftrag für den Arbeitsgeber
  • andere gewerbliche Nutzung

Der AutoPASS-Chip ist nicht zwingend notwendig für:

  • Fahrzeuge, die auf Privatpersonen zugelassen sind und nur für den privaten Zweck genutzt werden, z.B.: Wohnwagen/Wohnmobile, Traktoren
  • Kraftfahrzeuge, die zu dem NATO-Hauptquartier gehören, sowohl für Kraftfahrzeuge von ausländische NATO-Streitkräften und vom Streitkräfte-Verbund ’Partnerschaft für den Frieden‘.
  • Kraftfahrzeuge, des norwegischen Militärs (Forsvaret) 

Weitere Informationen zur Gültigkeit des AutoPASS-Chips

Das Autokennzeichen und die Registrierungsnummer des AutoPass-Chips sind an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Wird der AutoPASS-Chip auf ein anderes Fahrzeug übertragen, muss der Vertrag dementsprechend abgeändert werden. Ist der Vertrag nicht gültig oder die Registrierungsnummer des AutoPASS-Chips stimmt mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges nicht überein, wird bei Kontrolle eine Gebühr fällig. 

Gesetzliche Grundlagen zum AutoPASS-Chip sind:
Kravet om obligatorisk brikke er hjemlet i Lov 18. juni 1965 nr.4 om vegtrafikk § 13, § 31 og § 31a og Forskrift om krav til bruk av elektronisk betalingsenhet i motorvogner over 3,5 tonn (Lovdata).

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