Für den Verkäufer

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Nutzungsvertrag und Mautchip verkaufen, müssen Sie daran denken, dass Sie den Vertrag kündigen und den Chip aus dem Fahrzeug entfernen. Erfolgt dies nicht, werden Sie mit den Gebühren für die Mautdurchfahrten des neuen Fahrzeughalters belastet, bis die Kündigung registriert ist. Vom Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags bis zur Registrierung der Kündigung im AutoPASS-Zusammenschluss dauert es normalerweise einen bis fünf Werktage. Erst dann werden Sie für die Durchfahrten nicht mehr belastet.

Für den Käufer

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, sollten Sie sich vergewissern, dass der Verkäufer den Nutzungsvertrag gekündigt hat, bevor Sie das Fahrzeug übernehmen. Ist dies nicht erfolgt, kann der Verkäufer Zeitpunkt und Ort der Mautdurchfahrten sehen, bis die Kündigung registriert ist. Sie können erst einen Nutzungsvertrag beim gleichen Chipaussteller abschließen, bei dem der Verkäufer einen Vertrag hat, wenn dieser seinen Vertrag gekündigt hat. Es ist im Interesse des Verkäufers, den Vertrag zu kündigen, damit dieser nicht mit den Mautdurchfahrten belastet wird, die nach dem Verkauf erfolgt sind.

Verantwortlich für die Maut mit und ohne Nutzungsvertrag (vor Änderung der Registrierung)

Ohne Nutzungsvertrag
Der Wechsel des Fahrzeughalters wird im Fahrzeugregister registriert, wenn alle Parteien die Veräußerungsanzeige unterschrieben haben. Es ist nicht möglich, die Uhrzeit auszuwählen, zu der der Fahrzeughalterwechsel stattgefunden hat, sondern nur das Datum. Das Datum, an dem alle Parteien die Veräußerungsanzeige genehmigen, ist das Beschlussdatum. Das bedeutet, dass der Käufer für die Zahlung aller Mautdurchfahrten ab dem Tag verantwortlich ist, an dem die Veräußerungsanzeige registriert ist, unabhängig von der Uhrzeit.

Mit AutoPASS-Vertrag
Der Verkäufer mit Vertrag ist verantwortlich für die Zahlung aller Mautdurchfahrten, bis der Vertrag gekündigt und registriert ist. Der Verkäufer kündigt den Vertrag, indem er den AutoPASS-Aussteller, bei dem der Verkäufer seinen Vertrag hat, hierüber informiert. Normalerweise dauert es einen bis fünf Werktage vom Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags bis zur Registrierung des Halterwechsels beim AutoPASS-Zusammenschluss. 

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