Durch ein Abonnement bei einem AutoPASS-Anbieter erhalten Sie als Nutzer/Nutzerin Zugriff auf Rabatte, die Ein-Stunden-Regel (innerhalb einer Zeitstunde erfolgt nur eine Abbuchung) sowie monatliche Höchstgrenzen für Durchfahrten. Das Zahlungsmanagement Ihrer sämtlichen Mautdurchfahrten erfolgt über den Anbieter, bei dem Sie das Abonnement abgeschlossen haben.

Wenn Sie keinen AutoPASS-Vertrag abschließen, werden Ihre Mautdurchfahrten von der Mautgesellschaft registriert, deren Mautstationen Sie passiert haben. Die Mautgesellschaft sendet Ihnen eine Rechnung für Ihre Durchfahrten. Sind Sie durch Mautstationen gefahren, deren Eigentümer verschiedene Mautgesellschaften sind, erhalten Sie von jeder Mautgesellschaft jeweils eine Rechnung.

Zahlung mit Chip

Bei einem Nutzungsvertrag wird Ihnen von der Ausstellergesellschaft eine Rechnung zugesandt, mit der Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Die Mautdurchfahrten werden automatisch auf Ihrem Vertrag registriert. 

Bei Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrer Rechnung oder sonstigen Fragen zu Ihrem Kundenverhältnis wenden Sie sich bitte an die Ausstellergesellschaft, mit der Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

Rechnungslauf für alle mit oder ohne Chip

Nach Passieren einer Mautstation erhalten Sie für die Durchfahrt eine Rechnung. Zahlen Sie nicht innerhalb der genannten Frist, erhalten Sie eine Mahnung bzw. Inkassowarnung mit einer Mahngebühr gemäß geltender Sätze. Wenn Sie nicht innerhalb der genannten Frist zahlen, wird die Rechnung zum Inkasso gesendet. Informationen zu Tarifen erhalten Sie über die Mautgesellschaften

Zahlung ohne Chipvertrag

Fahren Sie ohne Chipvertrag, wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs fotografiert. Sie erhalten auf dem Postweg eine Rechnung für den Normaltarif für Durchfahrten ohne zusätzliche Gebühren von der Mautgesellschaft, die Eigentümer der Mautstation ist, die Sie durchfahren haben.

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