Im Rahmen der Mautreform (Bompengereformen, nur auf Norwegisch) wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die Ausstellerrolle ausgegliedert und von den Mautgesellschaften getrennt werden soll, um es unabhängigen Ausstellern zu ermöglichen, sich zu etablieren. Ein Aussteller ist jemand, der mit einem Kraftfahrer einen Nutzungsvertrag über die Zahlung von Mautgebühren bei der Verwendung eines elektronischen Chips schließen kann.

Der Vorteil des Nutzungsvertrags und des Chips im Rahmen der Mautregelung besteht darin, dass Sie damit gemäß Bewertungsrichtlinien Anspruch auf Ermäßigungen und Befreiungen haben. Der Aussteller fungiert als Mauterheber für die Mautgesellschaften. Der Vorteil für die Kraftfahrer besteht darin, dass alle Mautgebühren auf einer einzigen Rechnung erfasst werden. Der Aussteller ist für die Verteilung der Zahlungen an die einzelnen Mautgesellschaften und Projekte zuständig.

Derzeit sind in Norwegen fünf Unternehmen als Aussteller (AutoPASS-Aussteller) zugelassen. Es ist dem Kraftfahrer selbst überlassen, mit welchem Unternehmen er einen Nutzungsvertrag abschließen möchte.

Die Aussteller sind private Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen arbeiten. Den Unternehmen steht es daher frei, ihren Kunden über den Mautchip hinaus zusätzliche Dienste anzubieten. Für eventuelle Zusatzdienstleistungen verweisen wir auf die Websites der ausstellenden Unternehmen.

Wenn Sie einen Nutzungsvertrag mit einem Aussteller abgeschlossen haben, regelt dieser Vertrag Ihre Pflichten und Rechte in Bezug auf die Mautzahlung. Wenn Sie keinen Nutzungsvertrag haben, zahlen Sie die Mautgebühren gemäß der Rechnung der jeweiligen Mautgesellschaft. Ihre Zahlungsverpflichtung ist in diesem Fall in der Zahlungsverordnung (Betalingsforskriften, nur auf Norwegisch) geregelt.

Die Ausstellervorschrift regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Öffentlichkeit und den Ausstellern und sieht vor, dass jeder Anbieter, der die Zulassungsanforderungen erfüllt, für norwegische Maut- und Fährgesellschaften als Aussteller tätig sein kann. Die Ausstellervorschrift (Utstederforskriften, nur auf Norwegisch) wurde am 14. Dezember 2018 beschlossen und trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

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